Deckbedingungen 2025

Alle Stuteneigentümer, die unsere vorstehend aufgeführten Hengste zur Besamung Ihrer Stuten in Anspruch nehmen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen an:

01. Decksaison

Die Besamungssaison beginnt am 15.Februar 2024 und endet am 01. August 2024

  • Folgende Hengste stehen über unsere Station mit Frischsamen zur Verfügung: Callaho's Benicio, Fürst Samarant, Be my Dancer, Fanegro, Vision, Security, Entertainer Number One und Zacolar di Mantova
  • zudem können über uns der Hengst Besitos vom Landgestüt Warendorf, die Hengste des Landgestüt Celle und der Hengststation Pape bezogen werden. Diese Hengste unterliegen den AGBs der jeweiligen Station.
  • TG Samen ist von den Hengsten Callaho´s Benicio, Fürst Samarant, Fanegro, Vision und Security zu beziehen
  • Sollte ein Hengst während der Decksaison nicht zur Verfügung stehen ( Turnier, Krankheit etc) kann auf einen anderen Hengst gewechselt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgelds besteht nicht.
  • Bei einem Hengstwechsel während der Saison ist jederzeit möglich. Bei einer Preisdifferenz ist die höhere Besamungsgebühr zu zahlen.

02. Samenbestellung

  • Samenbestellungen werden telefonisch unter 0049 2557 928255, per Fax 0049 2557 928275 oder Email an info@hengste-beckmann.de entgegen genommen.
  • Bei der Bestellung sind folgende Angaben zu machen:
    -Gewünschter Hengst
    -Name, vollständige Adresse und Telefonnummer des Stutenbesitzers
    -Lieferdatum
    -Verband bei dem die Bedeckung gemeldet werden soll + Mitgliedsnummer -Versandanschrift, falls abweichend vom Stutenbesitzer
    -Name und Anschrift des Tierarztes / Besamungswart
  • Der Deckschein ist umgehend einzureichen

03. Frischsamenversand

  • Die Kosten des Samenversands werden dem Stuteneigentümer in Rechnung gestellt und sind mit Lieferung des Samens fällig.
  • Der Samenversand erfolgt von Montag bis Samstag per Übernachtversand. Je nach Entfernung ist an allen Tagen auch ein Tagesversand möglich bei Bestellung bis 09.00 Uhr. Der Übernachtversand an Sonn-und Feiertagen ist nur teilweise möglich. Bitte Rücksprache halten.
  • Der Samen wird gekühlt in Styroporboxen per Kurier versendet. Diese Boxen müssen unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen,mit dem Samenverwendungsnachweis wieder an die Hengststation zurückgesendet werden.

04. Decktaxe

  • Die Decktaxe ist gesplittet in die Besamungsgebühr und die Trächtigkeitsgebühr. Auf den Nettopreis wird der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes hinzugerechnet.
  • Die Besamungsgebühr + Mwst. muss vor der ersten Besamung auf folgendes Konto überwiesen werden: Sportpferde Beckmann GmbH & CoKG   IBAN: DE31 40361906 8900056701. 
  • Die Trächtigkeitsgebühr ist mit Ablauf des 15. August 2025 fällig, sofern eine Trächtigkeit vorliegt.
  • Bei Nichtträchtigkeit ist eine vom Tierarzt ausgestellte Bescheinigung bis zum 15.August 2025 einzureichen. Bei fehlendem Nachweis ist die Zahlung der Trächtigkeitsgebühr fällig.
  • Bei Embryotransfer ist die volle Decktaxe (Besamungsgebühr + Trächtigkeitsgebühr) für jeden angewachsenen Embryo fällig. Ein geplanter Embryotransfer ist bei der Samenbestellung vorher anzugeben.

05. Rabattsystem (nur für Hengste der Station Beckmann)

  • Durch das Decktaxensplitting entfällt eine Gutschrift für das folgende Jahr bei Nichtträchtigkeit bis zum 15. August 2025
  • Für Stuten die im Vorjahr nach dem 30.06.2024 erstmalig gedeckt wurden und keine Trächtigkeit aufwiesen, ermäßigt sich das Deckgeld um die im Vorjahr gezahlte Besamungsgebühr.
  • Ab der Dritten Stute erhalten Sie 25 % auf die jeweilige Besamungsgebühr.

06. Besamungen / Deckhygiene

  • von güsten Stuten, ausgenommen Maidenstuten, sind Tupferproben zu entnehmen.
  • Die tierärztliche Betreuung der Stuten vor Ort erfolgt durch die Praxis Dr. Uwe Pape, Emsdetten.
  • Der Stuteneigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf ein Fachtierarzt hinzugezogen wird. Die Kosten hierfür werden vom Tierarzt dem Stuteneigentümer in Rechnung gestellt.

07. Haftung

  • Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Haftungsgrenze umfasst alle Schäden, die während der Einstellung der Stuten und der Zuführung der Stuten zu den Hengsten entstehen können. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter-und Tierhüterhaftung (833, 834 BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wettringen.
* alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. des jeweiligen Landes